Wohnung streichen lassen in Basel: Kosten, Ablauf und Termine




Ein professioneller Anstrich verleiht Innen- und Aussenbereichen nicht nur neue Farbe, sondern auch Charakter, Wertigkeit und Lebensdauer. Aroleo Bau GmbH aus Basel sorgt mit präzisem Handwerk, moderner Technik und hochwertigen Materialien für langlebige, makellose Ergebnisse – für Privat- und Gewerbekunden gleichermassen

Innen- und Aussenmalerei

Wir führen sämtliche Malerarbeiten sorgfältig, sauber und farbverbindlich aus. Ob klassischer Anstrich, moderne Farbgestaltung oder umfassende Renovierung – wir verleihen Wänden, Fassaden und Oberflächen ein hochwertiges und dauerhaft ansprechendes Erscheinungsbild

Individuelle Farbkonzepte

Farbberatung & Gestaltungskonzepte

Farben beeinflussen Atmosphäre und Raumwirkung. Wir entwickeln individuelle Farbkonzepte, die perfekt auf Architektur, Lichtverhältnisse und Ihre persönlichen Vorstellungen abgestimmt sind – für ein harmonisches Gesamtbild.

Saubere Basis

Untergrundvorbereitung & Reparaturen

Perfekte Resultate beginnen beim Untergrund. Risse, Unebenheiten und beschädigte Flächen werden fachgerecht ausgebessert, geglättet und vorbereitet, damit der neue Anstrich optimal haftet und langlebig bleibt

Vielseitige Projekte

Privat- und Gewerbeobjekte

Ob Wohnung, Einfamilienhaus, Büro oder Gewerbefläche – wir übernehmen Projekte jeder Grössenordnung mit höchster Präzision. Unser Team arbeitet effizient, zuverlässig und mit hohem Qualitätsanspruch.

Moderne Räume

Nachhaltige, moderne Raumgestaltung

Mit Aroleo Bau GmbH werden Räume neu definiert. Unsere Malerarbeiten schaffen moderne, gepflegte und stimmige Umgebungen, die sowohl optisch überzeugen als auch langfristig bestehen.

Darum entscheiden sich Kunden für uns

Ihre Vorteile mit Aroleo Bau GmbH

Was kostet es, eine Wohnung in Basel streichen zu lassen?

CHF 20 bis 35 pro Quadratmeter Wandfläche, inklusive Material und Arbeit. Basel liegt rund 15 bis 20 Prozent über dem Schweizer Durchschnitt. Was Sie konkret zahlen, hängt vor allem davon ab, wie viel Vorarbeit Ihre Wände brauchen.

Preis pro Quadratmeter

Richtpreise pro m² Wandfläche, inkl. Material
Ausgangslage Richtpreis
Wände in gutem Zustand, zweimal weiss CHF 18 – 25
Mit Grundierung (Farbwechsel, saugender Untergrund) CHF 22 – 30
Mit Spachteln und Schleifen (Risse, Dübellöcher, Altbau) CHF 28 – 40
Tapete entfernen und neu streichen CHF 32 – 50
Decken streichen CHF 22 – 35

Richtwerte für ganze Wohnungen

Wände und Decken, inkl. Abdecken, Abkleben und Reinigung
Wohnung Wandfläche Rahmen
2.5 Zimmer, ca. 55 m² 110 – 130 m² CHF 2'200 – 4'300
3.5 Zimmer, ca. 80 m² 160 – 190 m² CHF 3'200 – 6'300
4.5 Zimmer, ca. 100 m² 200 – 240 m² CHF 4'000 – 7'900

Richtwerte, Stand September 2026. Der untere Wert gilt für guten Untergrund, der obere für Altbau mit Vorarbeit. Verbindlich ist die schriftliche Offerte nach kostenloser Besichtigung vor Ort.

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Ablauf: von der Besichtigung bis zur Übergabe

Sie wissen von Anfang an, wer wann bei Ihnen ist und was als Nächstes passiert. Sechs Schritte, keine Überraschungen auf der Rechnung.

  1. Anfrage und Besichtigung

    Sie rufen an oder schreiben uns. Wir vereinbaren einen Termin bei Ihnen vor Ort, meist [[ innert 2–3 Arbeitstagen ]]. Die Besichtigung dauert 20 bis 30 Minuten: Wir schauen uns den Untergrund an, messen die Flächen und besprechen Farbton und Termin.

  2. Schriftliche Offerte

    Sie erhalten eine Offerte mit Positionen, Flächen und Preis — keine Pauschalzahl ohne Aufschlüsselung. Sie sehen, was die Vorbereitung kostet und was der Anstrich. Die Offerte ist [[ 30 / 60 Tage ]] gültig und unverbindlich.

  3. Terminvereinbarung

    Nach Ihrer Zusage fixieren wir die Arbeitstage. Bei Auszügen richten wir uns nach Ihrem Übergabetermin und planen Puffer ein — Farbe braucht Trocknungszeit, und die letzte Woche vor der Übergabe ist erfahrungsgemäss die volle.

  4. Schutz und Vorbereitung

    Am ersten Tag decken wir Böden vollflächig ab und schützen Fenster, Rahmen, Steckdosen und Heizkörper. Möbel rücken wir in die Raummitte und decken sie ab. Danach kommt die Vorarbeit: Löcher spachteln, Risse öffnen und füllen, schleifen, entstauben, bei Bedarf grundieren.

  5. Anstrich

    In der Regel zwei Anstriche. Zwischen den Durchgängen liegt Trocknungszeit — bei üblicher Dispersionsfarbe vier bis sechs Stunden, weshalb der zweite Anstrich meist am Folgetag kommt.

  6. Abschluss und Übergabe

    Wir entfernen Abdeckungen und Klebebänder, reinigen den Arbeitsbereich und rücken die Möbel zurück. Dann gehen wir gemeinsam mit Ihnen durch die Räume. Was Ihnen auffällt, bessern wir nach — bevor wir abrechnen.

Wie lange dauert es?

Richtwerte in Arbeitstagen, Wände und Decken
Umfang Arbeitstage
Einzelner Raum 1 – 2
2.5-Zimmer-Wohnung, leer 2 – 3
3.5-Zimmer-Wohnung, leer 3 – 4
4.5-Zimmer-Wohnung, leer 4 – 6
Bewohnte Wohnung + 1 – 2

Richtwerte. Den verbindlichen Zeitplan halten wir in der Offerte fest.

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Was Sie vorbereiten – und was wir übernehmen

Damit am ersten Arbeitstag nichts stockt: Hier steht schwarz auf weiss, wer was macht. Den grössten Teil übernehmen wir.

Das übernehmen wir

  • Böden, Fenster, Rahmen, Heizkörper und Steckdosen abdecken und abkleben
  • Möbel rücken und abdecken
  • Nagel- und Dübellöcher spachteln, Risse sanieren, schleifen
  • Grundieren, wo der Untergrund es verlangt
  • Anstrich, in der Regel zwei Durchgänge
  • Arbeitsbereich reinigen, Material und Abfall entsorgen
  • Farbe und sämtliches Material — falls nicht anders vereinbart

Das bereiten Sie vor

  • Persönliches wegräumen: Bilder, Spiegel, Regalinhalte, Vorhänge. Wir rücken Möbel, aber wir räumen keine Schränke aus.
  • Zerbrechliches und Wertsachen sichern oder in einem anderen Raum unterbringen.
  • Zugang sicherstellen: Schlüssel, Klingelname und eine Parkmöglichkeit für den Lieferwagen.
  • Elektrogeräte abhängen, wo sie an der Wand montiert sind (TV, Lampen) — sofern wir das nicht übernehmen sollen.
  • Farbton entscheiden, spätestens bei der Offerte. Wir beraten Sie gern, aber ein Wechsel während der Arbeit kostet einen zusätzlichen Durchgang.
  • Haustiere während der Arbeitszeit anderweitig unterbringen.

Parkieren in Basel: bitte vorab klären

Der häufigste Grund für Verzögerungen am ersten Tag ist kein fehlendes Material, sondern ein fehlender Parkplatz. In der Innenstadt und in der Blauen Zone brauchen wir eine Ladezone oder eine Tagesparkkarte. Klären Sie das bitte mit Ihrer Verwaltung, oder sagen Sie uns Bescheid — dann organisieren wir die Bewilligung.

Wenn Sie während der Arbeiten in der Wohnung wohnen

Das geht. Wir arbeiten raumweise, sodass Sie immer einen nutzbaren Raum haben, und schützen Ihre Möbel entsprechend. Rechnen Sie mit ein bis zwei zusätzlichen Arbeitstagen und mit Farbgeruch, der ein bis zwei Tage anhält. Wir verwenden [[ emissionsarme / lösemittelfreie Farben ]] , was den Geruch deutlich reduziert.

Unsicher, was in Ihrem Fall nötig ist? Bei der Besichtigung gehen wir das gemeinsam durch.

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Wohnung streichen bei Auszug: was Mieter in Basel wissen müssen

Es gibt im Schweizer Mietrecht keine generelle Streichpflicht beim Auszug.

Sie müssen die Wohnung in vertragsgemässem, gereinigtem Zustand zurückgeben (Art. 267 OR). Frisch gestrichen gehört nicht dazu. Normale Abnutzung ist mit dem Mietzins abgegolten — verblasste Farbe, kleine Gebrauchsspuren, vergilbte Wände nach Jahren: dafür schulden Sie nichts.

Wann Sie trotzdem etwas zahlen müssen

Nur bei übermässiger Abnutzung oder bei Schäden. Zum Beispiel:

  • Dübel- und Bohrlöcher in grösserer Zahl
  • Kräftige Farbtöne, die Sie selbst angebracht haben und die mehrere Deckanstriche brauchen
  • Nikotin- oder Russablagerungen
  • Beschädigter Putz, tiefe Kratzer, Wasserflecken durch unsachgemässe Nutzung

Die Lebensdauertabelle — und warum sie Ihnen hilft

Auch wenn ein Schaden vorliegt, zahlen Sie fast nie den vollen Preis. Massgebend ist die paritätische Lebensdauertabelle, auf die sich Hauseigentümerverband und Mieterinnen- und Mieterverband gemeinsam geeinigt haben und an der sich die Schlichtungsbehörden orientieren.

Für einen gewöhnlichen Wandanstrich mit Dispersionsfarbe wird dort in der Regel eine Lebensdauer von 8 Jahren angesetzt. Daraus folgt:

  • Anstrich älter als die Lebensdauer: vollständig amortisiert. Sie zahlen nichts — auch bei Schäden.
  • Anstrich jünger: Sie zahlen nur den Zeitwert, also den Anteil, der noch nicht abgewohnt ist.

Rechenbeispiel: Anstrich ist 6 Jahre alt

Kosten für den Neuanstrich CHF 3'000
Angesetzte Lebensdauer 8 Jahre
Bereits abgewohnt: 6 von 8 Jahren 75 %
Was die Verwaltung manchmal verlangt CHF 3'000
Ihr Anteil: 25 % von CHF 3'000 CHF 750

Wichtig: Die angesetzte Lebensdauer hängt vom Anstrichtyp ab. Für Dispersionsanstriche gelten kürzere Fristen als für Lackanstriche mit Acryl-, Alkydharz- oder Kunstharzfarben, bei denen die Tabelle deutlich längere Werte vorsieht. Massgebend ist immer die aktuell gültige Ausgabe der paritätischen Lebensdauertabelle (letzte Ausgabe: Februar 2024). Lassen Sie den konkreten Wert im Streitfall prüfen.

Was Sie beim Auszug konkret tun sollten

  1. Prüfen Sie im Mietvertrag, wann zuletzt gestrichen wurde. Steht es nicht drin, fragen Sie die Verwaltung schriftlich.
  2. Rechnen Sie nach, bevor Sie einer Forderung zustimmen — mit der Formel oben.
  3. Lassen Sie sich nichts mündlich bei der Übergabe abnehmen. Unterschreiben Sie das Abnahmeprotokoll nur, wenn Sie mit den Positionen einverstanden sind — oder vermerken Sie Ihren Vorbehalt direkt darauf.
  4. Bei Streit: Die Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten Basel-Stadt ist kostenlos. Auch der Mieterinnen- und Mieterverband Basel prüft Ihr Abnahmeprotokoll.

Wann sich Streichen für Sie trotzdem lohnt

Manchmal ist es günstiger, selbst einen Maler zu beauftragen, als die Forderung der Verwaltung zu zahlen — Verwaltungen rechnen häufig mit höheren Ansätzen als der Markt. Haben Sie eine Forderung erhalten? Schicken Sie uns die Position, wir sagen Ihnen, was dieselbe Arbeit bei uns kostet. Kostenlos, und Sie haben eine Vergleichszahl in der Hand.

Und wenn Sie als Vermieterin oder Verwaltung hier lesen: Wir übernehmen Auszugsrenovationen im gesamten Raum Basel, auch kurzfristig zwischen zwei Mietverhältnissen.

Forderung prüfen lassen — kostenlos

Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen geben den allgemeinen Stand des Schweizer Mietrechts wieder (Art. 267 OR, paritätische Lebensdauertabelle HEV/MV) und ersetzen keine Rechtsberatung. Die im Einzelfall anwendbare Lebensdauer richtet sich nach der aktuell gültigen Tabellenausgabe, dem Anstrichtyp und Ihrem Mietvertrag. Für eine verbindliche Beurteilung wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten Basel-Stadt oder an den Mieterinnen- und Mieterverband. Stand: September 2026.